Wie der mündige Bürger weiß, ist eine Kernaufgabe des Bundespräsidenten die Prüfung der Gesetze und Verordnungen des Parlaments auf ihr verfassungskonformes Zustandekommen.
Darüber hinaus hat der Bundespräsident durchaus auch die Aufgabe, vor gewissen Gefahren zu warnen. Diese Gefahrenwarnung sollte selbstverständlich überparteilich und möglichst objektiv sein. Eine solche Warnung wollte unser Bundespräsident Heinz Fischer wohl aussprechen, als er am Sonntag folgende Aussage machte: