Freitag, 16. Juli 2010

Wie der Bundespräsident und der Verteidigungsminister die Verfassung mit Füßen treten

Sein ganzes politisches Gewicht legte also der Bundespräsident Fischer ins Zeug, um den Kärntner Ortstafelstreit Verfassungskonform beizulegen. Unerwartet deutlich verlangte der Bundespräsident auch von der Regierung das Budget verfassungsgemäß fertig zu stellen, und nicht bis in den Winter zu verschieben. Das ist insofern lobenswert, weil es zu den seltenen Fällen gehört, wo der Bundespräsident seine eigene Partei kritisierte und ermahnte.

Sonst spricht ja der Bundespräsident eher wie ein SPÖ Parteisoldat immer zugunsten der SPÖ. Doch wie sieht es mit der Verfassungskonformität des Oberbefehlshabers des Bundesheeres im Hinblick auf das Bundesheer aus? Der SPÖ Verteidigungsminister Darabos demontiert das österreichische Bundesheer zielstrebiger den je. Landesverteidigung hat für ihn höchstens eine theoretische Bedeutung (seine eigene Aussage). Das bedeutet, dass er das Bundesheer genauso auch mit Steinschleudern ausrüsten könnte, weil es ja nur theoretisch funktionieren muss. Der Bundespräsident findet das scheinbar verfassungsgemäß in Ordnung, sonst müsste er ja diesen Verteidigungsminister genauso warnen wie den Kärntner Landeshauptmann wegen ein paar Ortstafel.

Aber hier wird seitens des Bundespräsidenten mit zweierlei Maß gemessen. Österreich hat nicht nur das Recht, sich militärisch zu verteidigen, sondern es hat auch die Pflicht dazu.

Diese verfassungsmäßige Pflicht wird vom Verteidigungsminister nicht nur vernachlässigt, sondern richtig demontiert. Dies passiert unter den Augen des ach so verfassungstreuen Bundespräsidenten, der sich um jede Ortstafel kümmern will.

Wann wird dieser Verteidigungsminister endlich abgesetzt? Wie lange kann er noch ungehindert das Bundesheer zerstören? Endlich fallen die Machenschaften des SPÖ Verteidigungsministers der ÖVP auf. So kritisiert erstmals Klubchef Karlheinz Kopf von der ÖVP den Verteidigungsminister, nachdem dieser immer offener zu erkennen gibt, dass er die Landesverteidigung als eine theoretische Pflichterfüllung sieht.

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