Mittwoch, 6. November 2013

Die SPÖ – Im Zeichen der moralischen Verwahrlosung

Der eine oder andere wird sich noch an die Wahlkampfdiskussion im vergangenen September zwischen Werner Faymann (Bundeskanzler SPÖ) und Josef Bucher (Ex-BZÖ Parteiobmann) erinnern. Wie hat sich Faymann damals nicht künstlich über das unmoralische Verhalten von Kärntens BZÖ-Führung empört - ja richtiggehend zu Schreien hat er aus Wut über Buches ehemalige „Parteifreunde“ begonnen. Schändlich auffällig, wie Faymann damals versuchte, J.Bucher mit Korruption und Misswirtschaft in Verbindung zu bringen. Dass in Salzburg und Linz Milliarden unter SPÖ Händen verzockt wurden, hat ihn schon damals nicht gestört, und auch nicht, dass die SPÖ zu all den Kärntner Budgets ihren Sanktus gegeben haben. Doch was derzeit durch die Medien geistert, zeigt noch deutlicher, wie moralisch verkommen und parteipolitisch verseucht unser Justizsystem geworden ist, und wie unwürdig dieser Bundeskanzler eigentlich ist, dieses ehrenhafte Amt auszuführen.


Gegen das BZÖ wird Anklage erhoben, weil sie eine Landeswerbung mit einer Parteiwerbung vermischt haben. Der Bundeskanzler und sein Staatssekretär werden freigesprochen, wegen eines – wie Franz Fiedler (ehemaliger Präsident des Rechnungshofes und Korruptionsexperte) sagt – „Falles mit Parallelen“, bei dem Parteiwerbung für die SPÖ von staatsnahen Betrieben finanziert wurde. Begründung des Fallenlassens der Anklage ist nicht, weil die Vorkommnissen nicht stattgefunden hätten, sondern dass der Staatsanwaltschaft kein Schaden aufgefallen wäre (was mich schon stark verwundert). Aber welchen Schaden ist der Republik Österreich durch die BZÖ Broschüre entstanden? Franz Fiedler versuchte sich im Interview redlich, objektiv zu bleiben und seine innerliche Empörung über das unmoralische Verhalten des Bundeskanzlers zu verbergen, und doch konnte man es zwischen den Zeilen durchhören. Seine Forderung, das Ergebnis, welches zum Fallenlassen der Anklage geführt hat, zu veröffentlichen, ist nicht nur verständlich, sondern sollte angesichts dessen, dass es hier immerhin um den Bundeskanzler geht und dessen Amt von öffentlichem Interesse ist, eine Selbstverständlichkeit sein. Aber das kümmert doch Faymann einen Dreck. Hauptsache er ist raus, oder?

Bizarrer weise passiert das alles an einem Tag. Ist man bei der falschen Partei, wird man verklagt, ist man bei der richtigen, wird die Anklage fallengelassen, auch wenn sich die Delikte zum Verwechseln ähneln.

Der Rechtsstaat liegt in Österreich im Sterbebett. Aber der moralische Zustand der SPÖ ist noch an einem weiteren aktuellen Vorkommnis ablesbar.
Man erinnert sich noch an die vielzitierte Phrase des Ex-FPÖ Abgeordneten Walter Meischberger („Wo woar mei Leistung?“), die die Nation (und vor allem die Linksparteien) jahrelang empörte.
Wir wissen ja aus dem Wahlkampf, dass Faymann um jeden Arbeitsplatz kämpft. Darum hat er auch Josef Cap, der nicht mehr Klubobmann der SPÖ ist, schnell mit einem Posten versorgt, damit er keine Gehaltseinbußen zu beklagen hat. Josef Cap verteidigt sich doch glatt dafür, dass er trotz geringerer Verantwortung gleich viel verdient wie zuvor, mit dem Satz: „Seine neue Tätigkeit (als Fraktionschef) ist durchaus mit Arbeit verbunden…“

Na, da sind wir aber als Steuerzahler wirklich froh darüber, dass Cap sich nicht fragen muss, wo seine Leistung eigentlich war…die letzten dreißig Jahre. Er soll sich doch gleich neben Frau Monika Lindner setzen und sie nach Tipps fragen, wie man es anstellt, mehrere Gehälter zu beziehen.

Nachtrag: Mittlerweile habe ich erfahren, dass Faymann die Entscheidung des Gerichts veröffentlichen will. Wie weit diese Veröffentlichung gehen wird, und wie glaubhaft die Veröffentlichung werden wird, bleibt abzuwarten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen